AGB's

JustDogCamper Mietbedingungen / AGB's

1. Vertragsabschluss Für die Anmietung eines Wohnmobils werden die nachfolgenden Mietbedingungen / AGB Vertragsbestandteil des zwischen Alexander Wittmann „Just Dog Camper“ (nachfolgend „Vermieter“ genannt) und dem Mieter (nachfolgend „Mieter“ genannt) geschlossenen Mietvertrag. 2. Vertragsgegenstand 2.2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Anmietung eines Hundewohnmobiles zur eigenen Nutzung gemäß seiner Zweckbestimmung. 2.2.2 Mit Abschluss des Mietvertrages und nach vollständiger Zahlung erhält der Mieter das Recht, das angemietete Fahrzeug seiner Zweckbestimmung entsprechend für die vereinbarte Dauer des Mietvertrages nach den hier oder abweichend im Mietvertrag geregelten Bestimmungen zu nutzen. Bestimmungen über den Reisevertrag – insbesondere die §§ 651 a-l BGB – finden keinerlei Anwendung. 2.2.3 Der Mieter ist verpflichtet, das hierfür vereinbarte Entgelt zu zahlen. 2.2.4 Im Fahrzeug vorhandenes, bewegliches Inventar, gemäß Übergabeprotokoll ist Eigentum des Vermieters. 2.2.5 Bei Übernahme und Rückgabe hat der Mieter das Fahrzeug auf Mängel und Vollständigkeit der Ausrüstung zu überprüfen. Eventuell vorhandene Mängel und/oder Beanstandungen werden vom Vermieter in einem Übergabeprotokoll festgehalten und wird vom Vermieter und Mieter unterschrieben 2.2.6 Bestandteile des Mietvertrages werden: Mietbedingungen / AGB, Übergabeprotokoll, Einweisungsprotokoll 3. Nutzung, Mindestalter, Führerschein 3.3.1 Das Fahrzeug ist ausschließlich zu Freizeit- und Reisezwecken zu verwenden. Dem Mieter ist es Untersagt mit dem Fahrzeug Festivals oder vergleichbare Veranstaltungen zu besuchen. Weiterhin ist es untersagt an motorsportlichen Veranstaltungen teilzunehmen, Transport & Beförderung von jeglichen Stoffen sowie Begehung von Straftaten durchzuführen. Der Mieter darf mit dem Fahrzeug nur dafür vorgesehene Flächen / Gelände befahren. 3.3.2 Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder von im Mietvertrag genannten, weiteren Personen, geführt werden. Jede sonstige Weitergabe des Fahrzeugs an Dritte ist nicht erlaubt. Das Weitervermieten ist dem Mieter strengstens untersagt. Für jede unerlaubte Weitergabe oder Führen des Fahrzeuges haftet der Mieter im vollen Umfang. 3.3.3 Beim Verlassen des Fahrzeuges ist dieses, mit größter Sorgfalt, gegen Diebstahl und Beschädigungen zu sichern. Des Weiteren muss er im öffentl. Straßenverkehr die gesetzlichen Bestimmungen genau einhalten und haftet für jede vertrags- und verkehrswidrige Nutzung (Alkohol am Steuer usw.) sowie für alle folgende Kosten / Schäden. 3.3.4 Die Nutzung des Fahrzeuges im Ausland ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet. 3.3.5 Das Mindestalter des Mieters ist 21 Jahre und es muss seit 2 Jahren den Führerschein Klasse B oder III besitzen. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder einer, im Vertrag, weiterer angegebener Person gesteuert werden. Der Mieter trägt hierfür die volle Verantwortung und Haftung. Weitere Fahrer sind ausdrücklich mit vollem Namen und vollständiger Anschrift in den Mietvertrag aufzunehmen. 3.3.6 Der Mieter ist dazu verpflichtet vor Übergabe des Fahrzeuges eine zur Führung des Wohnmobiles erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis für jeden im Mietvertrag angegebenen Fahrer sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Kann der Mieter beim vereinbarten Übergabetermin die notwendigen Dokumente für sich und alle anderen angegebenen Fahrer nicht vorzeigen, so ist der Vermieter nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Jeder angegebene Fahrer ohne gültige Dokumente ist zum Führen des Fahrzeuges nicht berechtigt. Erfolgt die Übergabe des Wohnmobiles aufgrund nicht rechtzeitig vorgelegter Dokumente verspätet, so hat der Mieter die hieraus resultierenden Kosten zu tragen. 4. Reservierung, Zahlung, enthaltene Leistungen & Servicepauschale 4.4.1 Der Mietpreis richtet sich nach der Preisliste, welche bei Vertragsabschluss gültig ist bzw. gem. Vereinbarung im Mietvertrag. Bei der Abrechnung werden die verschiedenen Saisonzeiten berücksichtigt. 4.4.2 Reservierungen werden nur nach schriftlicher Bestätigung des Vermieters verbindlich. 4.4.3 Der Mieter haftet mit seiner Unterschrift auf dem abgeschlossenen Mietvertrag. Bei Abschluss des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Mietbetrages, mindestens aber 300 Euro, innerhalb von 7 Tagen nach Buchungsdatum zu leisten. Den Restbetrag überweisen Sie bitte 30 Tage vor Mietbeginn. 4.4.4 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die Bestätigung gebunden und der Mieter haftet in voller Höhe. 4.4.5 Im Mietpreis enthaltene Leistungen • 250 KM pro Tag sind frei • Mehrkilometer werden mit 0,35 € je Kilometer berechnet • Ab 15 Tage Mietdauer sind alle Kilometer frei • Haftpflichtversicherung als Selbstfahrervermietfahrzeug • Vollkasko und Teilkasko mit 1.000,00 € Selbstbeteiligung bei Schäden • Fahrzeugschutzbrief • Markise • Fahrradträger • Verschiedene Ausstattungsgegenstände Alexander Wittmann JustDogCamper 2 4.4.6 Servicepauschale 130,00 € • Ausführliche Fahrzeugeinweisung (bitte mind. 1 Stunde einplanen) • Außenreinigung des Wohnmobiles nach Rückgabe • Wasserschlauch • Stromkabel & CEE Adapterkabel • Ausgleichskeile • 1 volle Gasflasche 11kg • Toilettenchemikalien & Toilettenpapier (Grundausstattung) • Warnwesten • Erste-Hilfe-Set für Mensch und Tier • Warntafel für Italien/Spanien 5. Kaution 5.2.1 Der Mieter hinterlegt bei der Fahrzeugübergabe eine Kaution von 1.000,00 € in bar, per EC- oder Kreditkarte oder per Vorabüberweisung (mind. 3 Tage vor Reisebeginn). 5.2.2 Die vom Mieter zu leistende Kaution dient als Sicherheit für alle Ansprüche des Vermieters aus und im Zusammenhang mit der jeweiligen Fahrzeuganmietung. Die Abnahme des Fahrzeuginnenraums erfolgt unmittelbar bei Rücknahme gemeinsam mit dem Mieter und wird protokolliert. Die Außenabnahme erfolgt nach der Fahrzeugwäsche unmittelbar nach Rückgabe des Fahrzeugs. Über die Kaution wird nach Außen- und Innenabnahme des Fahrzeuges auf Basis des Rückgabeprotokolls vom Vermieter abgerechnet. Hat der Mieter Zusatzkosten zu tragen, die über den geschuldeten Mietzins und die Servicepauschale hinausgehen, so werden diese mit der Kaution verrechnet. Sind am Reisemobil bei der Rückgabe Beschädigungen vorhanden, so ist der Vermieter berechtigt, die Kaution bis zur Klärung der Schadenhöhe/der Reparaturkosten sowie der Pflicht zur Kostentragung, einzubehalten. Zusatzkosten können insbesondere für Reinigungsarbeiten, Mehrkilometer, Betankung, Schäden und durch Selbstbehalte der Versicherung im Schadensfall anfallen. Kautionen bzw. Kautionsrestbeträge werden grundsätzlich per Überweisung zurückerstattet. 6. Zurückbehaltungsrecht Vermieter 6.6.1 Der Mieter ist dazu verpflichtet vor Übergabe des Fahrzeuges eine zur Führung des Wohnmobiles erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis für jeden im Mietvertrag angegebenen Fahrer sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Kann der Mieter beim vereinbarten Übergabetermin die notwendigen Dokumente für sich und alle anderen angegebenen Fahrer nicht vorzeigen, so ist der Vermieter nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Jeder angegebene Fahrer ohne gültige Dokumente ist zum Führen des Fahrzeuges nicht berechtigt. Erfolgt die Übergabe des Wohnmobiles aufgrund nicht rechtzeitig vorgelegter Dokumente verspätet, so hat der Mieter die hieraus resultierenden Kosten zu tragen. Der Vermieter gibt in diesem Fall das Fahrzeug nicht an den Mieter heraus. 6.6.2 Wenn nicht spätestens zum vereinbarten Abholtermin die Gesamtmiete und die Kaution beim Vermieter eingegangen ist, ist der Vermieter berechtigt die Herausgabe des Fahrzeuges zu verweigern, wenn 7. Kündigung & Rücktritt des Mietvertrages 7.7.1 Der Vermieter ist insbesondere berechtigt den Mietvertrag, aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn: - der Mieter die vereinbarte Zahlung nicht leistet - der Mieter die erforderlichen Dokumente für sich und alle anderen im Mietvertrag angegebenen Fahrer nach einer angemessenen Nachfrist nicht vorlegen kann - der Mieter das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abholt - höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen - ein Fahrzeug unter falschen Angaben gebucht wurde 7.7.2 Der Vermieter ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug bei Nichtabholung, anderweitig zu vermieten um den Schaden zu reduzieren. 7.7.3 Die berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Vermieter begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 7.7.4 Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück, so sind folgende Stornokosten zu zahlen: • Ein Stornokostenbetrag in Höhe der Anzahlung, höchstens aber 300,00 €, wird einbehalten • bis zu 60 Tagen vor Mietbeginn 20 % der Mietsumme • bis zu 15 Tagen vor Mietbeginn 60 % der Mietsumme • weniger als 15 Tage vor Mietbeginn 80 % der Mietsumme • bei Nichtabholung ohne Stornierung ist der gesamte Mietpreis fällig 7.7.5 Bei Umbuchung/Reiserücktritt jeglicher Art behalten wir uns das Recht vor eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € zu erheben. 7.7.6 Eine Reduzierung des Mietzeitraums ist nach erfolgreichem Vertragsabschluss nicht möglich. 7.7.7 Eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Alexander Wittmann JustDogCamper 3 8. Fahrzeugübergabe und -rücknahme 8.8.1 Für Übergabe u. Rücknahme des Fahrzeugs ist die Anschrift des Vermieters oder ein anderer auf dem Vertrag genannter Ort maßgeblich. 8.8.2 Das Fahrzeug kann am ersten Miettag zwischen 14 und 19 Uhr übernommen werden und muss am letzten Miettag zwischen 8 und 12 Uhr zurückgebracht werden. 8.8.3 Je 30 Minuten Verspätung berechnen wir dem Mieter 20,00 €. 8.8.4 Die Übergabe/Rückgabe ist in der Regel nur Montag bis Samstag möglich. 8.8.5 Kann der vereinbarte Übergabe- bzw. Rückgabetermin vom Mieter nicht eingehalten werden, so ist der Vermieter hiervon umgehend zu unterrichten. Der Mieter haftet für den entstandenen Schaden, der sich aus der Verspätung ergibt. Für jeden angefangenen Verspätungstag wird der doppelte Tagesmietpreis berechnet. 8.8.6 Die Übernahme/Rückgabe hat durch den Mieter persönlich zu erfolgen. Eine Herausgabe an, durch den Mieter, bevollmächtigte Dritte erfolgt nicht. Punkt 7 gilt entsprechend. 8.8.8 Eine Verlängerung des Mietzeitraums ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Vermieter möglich. Die Nutzungsdauer des Fahrzeuges ist auf den im Vertrag genannten Zeitraum begrenzt. 8.8.9 Nutz der Mieter das Fahrzeug über den im Vertrag genannten Zeitraum hinaus und der Vermieter widerspricht dieser Nutzung nicht führt die dennoch nicht zur Verlängerung der Nutzungsdauer 8.8.10 Der § 545 BGB findet hier keine Anwendung. 8.8.11 Gibt der Mieter das Fahrzeug vor dem im Vertrag Rückgabetag zurück, führt dies nicht zu einer Mietminderung. Der Betrag gem. Vertrag ist zu zahlen 8.8.12 Der Wunsch auf Mietverlängerung sollte mind. 2 Tage vor Ablauf und schriftlich dem Vermieter mitgeteilt werden 8.8.13 Ein Rechtsanspruch auf Mietverlängerung besteht nicht. 8.8.14 Bringt der Mieter das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zurück, so hat der Vermieter das Recht, dass Fahrzeug, mit allen rechtlich zulässigen Mitteln wieder in seinen Besitz zu bringen. 8.8.15 Die Rücknahme des Fahrzeuges erfolgt auf Grundlage des bei der Übergabe gefertigten Übergabeformulars. Neue Schäden werden mit der Kaution verrechnet. Siehe Punkt 5. 9. Versicherungsschutz 9.9.1 Das Mietfahrzeug hat eine Selbstfahrerversicherung und ist wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung: Teilkaskoversicherung Vollkaskoversicherung 9.9.2 Das Mietfahrzeug verfügt zudem noch über einen Schutzbrief welcher folgende Leistungen beinhaltet: 9.9.3 Kein Versicherungsschutz besteht für: • eventuell beförderte Güter • der Verlust von Wagenpapieren, Werkzeug, Zubehör und persönlichen Gegenständen geht immer zu Lasten des Mieters. • Wagenpapiere dürfen bei Verlassen des Fahrzeuges nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden. • Wertgegenstände sind nicht versichert und werden immer auf Risiko des Mieters mitgenommen 10. Haftung des Mieters 10.1.1 Der Mieter haftet für Beschädigung, Zerstörung und Verlust der Mietsache, sofern dem Vermieter nicht von dritter Seite Ersatz geleistet wird. 10.1.2 Für die Schäden am Fahrzeug werden bei Inanspruchnahme der Vollkasko sowie der Teilkasko 1.000,00 € einbehalten. 10.1.3 Der Mieter haftet dagegen uneingeschränkt bei Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, Missachtung max. Durchfahrthöhen- u. breiten, Zurücksetzen des Wohnmobils, bei falscher Betankung des Kraftstoffes, oder Tankens von Diesel im Frischwassertank. 10.1.4 Ebenfalls haftet der Mieter voll, wenn er Unfallflucht begangen hat, oder der Schaden dadurch entsteht, dass eine nichtberechtigte Person das Fahrzeug zu verbotenen Zwecken nutzt, oder unsachgemäß behandelt. 10.1.5 Der Mieter haftet auch für Schadensnebenkosten, insbesondere Abschleppkosten, Kosten der Ersatzbeschaffung wie Ausgleich der Wertminderung. 10.1.6 Ebenso wird in diesem Fall der Mietausfall berechnet, wegen entsprechender Reparatur. 10.1.7 Für Schäden, die durch schlechtes Verstauen, ungenügende Sicherung oder unsachgemäße Behandlung des Ladegutes entstehen, haftet der Mieter ohne Begrenzung 10.1.8 Für Schäden am Fahrradträger und/oder der Markise bzw. Schäden die am Fahrzeug durch unsachgemäße Benutzung des Fahrradträgers bzw. der Markise entstehen, haftet der Mieter ohne Begrenzung. 10.1.9 Eine Eigenhaftung tritt dann ein, wenn die Schäden vom Mieter durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, alkoholoder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit herbeigeführt werden. 10.1.10 Für alle während der Nutzung des Mietfahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, die der Mieter zu vertreten hat, stellt der Mieter den Vermieter in vollen Umfang von der Haftung frei. Eingehende Kostenbescheide, etc. werden zzgl. einer Bearbeitungsgebühr an den Mieter weitergeleitet. Die Beweislast für das Nichtvorliegen vorstehender Gründe trägt der Mieter. 11. Zustand Mietfahrzeug bei Übergabe und Rücknahme 11.1.1 Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter ein innen und außen gesäubertes Fahrzeug zu übergeben. 11.1.2 Die Toilettenbox ist bei Übergabe vom Vermieter mit Wasser und Chemie gefüllt. 11.1.3 Der Mieter verpflichtet sich, bei Rückgabe Bad, Toilette, Schränke sowie den Kühlschrank und den Boden Nass zu reinigen. 11.1.4 Der Abwassertank und Toilettenbox sind vom Mieter vor Rückgabe zu entleeren. Alexander Wittmann JustDogCamper 4 11.1.5 Der Kraftstofftank & der AD Blue Tank werden am Abreisetag vom Vermieter voll betankt, ebenso ist der Mieter dazu verpflichtet das Fahrzeug vollbetankt zurückgeben. 11.1.6 Es ist gestattet Hunde im Fahrzeug zu transportieren, sofern ein üblicher Impfschutz besteht und durch Vorlage eines ordnungsgemäßen Impfausweises nachgewiesen ist. Die Gestattung umfasst max. zwei Tiere. Die Mitnahme weiterer und anderer Haustiere ist nur mit unserer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung erlaubt. 11.1.7 Tiere mit ansteckenden Krankheiten oder Ungezieferbefall dürfen nicht in das Fahrzeug. 11.1.8 Bei Missachtung, der Verpflichtungen des Mieters werden folgende Reinigungskosten fällig: • Innenreinigung pauschal 100,00 € (bei starken Verschmutzungen wird jede weitere Stunde mit 39,00€ berechnet) • Nichtleerung der Chemietoilette sowie des Abwassertanks pauschal 120,00 € Euro • Rückgabe NICHT vollgetankt pauschal 20,00 € zzgl. Kraftstoffkosten je Krafstoffart Eine Nachreinigung vor Ort ist nicht möglich, es sind direkt die oben genannten Preise zu zahlen. 12. Sonstige Pflichten des Mieters 12.1.1 Rauchen ist im Mietfahrzeug nicht gestattet 12.1.2 Optische und technische Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden 12.1.3 Der Mieter prüft vor der Überlassung des Fahrzeuges an die, gemäß Vertrag, genannte weiteren Fahrer zu ob dieser über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt und er sich in einem fahrtüchtigen Zustand befindet. Des Weiteren muss der Mieter dem Fahrer das Fahrzeug erklären und auf die Mietbedingungen/AGB´s des Vermieters hinweisen. 12.1.4 Der Mieter ist verpflichtet, nach jedem Tanken, den Ölstand, Wasserstand und Reifendruck zu prüfen. Bei Fahrzeugen mit Add Blue muss auch dies bei Anzeige, auf eigene Kosten, nachgefüllt werden. 12.1.5 Wegen der ungewöhnlichen Größe des Fahrzeuges herrscht für den Mieter besondere Achtsamkeit. 12.1.6 Der Mieter ist verpflichtet, den Schaden am Fahrzeug so gering wie möglich zu halten oder gar zu vermeiden. 12.1.7 Das Fahrzeug dient nicht zu motorsportlichen Veranstaltungen. 12.1.8 Das Weitervermieten ist dem Mieter strengstens untersagt. 12.1.9 Der Mieter muss das Fahrzeug und das Zubehör (Markise, Fahrradträger, eventuell angemietete Gartenmöbel, Gasgrill usw.), bei Verlassen, ordentlich gegen unbefugte Nutzung zu sichern und zu verschließen. Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugpapiere muss der Mieter, beim Verlassen, an sich nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Beim Verlassen des Fahrzeuges muss das Lenkradschloss eingerastet sein. 12.1.10 Vor der Nutzung des Wohnmobils muss sich der Mieter über die geltenden Verkehrsvorschriften und Gesetzte im In- und Ausland eigenständig informieren. 12.1.11 Für die Sicherung der Hunde/Haustiere ist ausschließlich der Mieter verantwortlich. Vom Vermieter zur Verfügung gestellte ein- und umbauten sind keine zulässigen Sicherungsvorrichtung / -einrichtung. 12.1.12 Der Mieter ist für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz- / Beförderungs- Impf- und Transit/Einreisbestimmungen verantwortlich. 12.1.13 Für Verschmutzungen des Wohnmobils zur Hunde / Haustiere die über eine normale Nutzung hinausgehen (z. B. Ausscheidungen, Tierhaare, Verschmutzung der Polster) und somit zu einer Sonderreinigung führen, werden dem Mieter eine Pauschale von 120,00 € belastet. 12.1.14 Hunde / Haustiere dürfen nicht auf die Fahrersitze, Polster oder Betten. Bei Zuwiderhandlung muss der Mieter alle damit verbundenen Kosten (Reinigung / Instandsetzung / Tausch / Reparatur) tragen. 12.1.15 Sollte eine Vermietung des Fahrzeuges im Anschluss, aufgrund der zuvor genannten Umstände, nicht möglich sein, haftet der Mieter für den entgangenen Gewinn des Vermieters. 12.1.16 Änderungen seiner Anschrift muss der Mieter dem Vermieter unverzüglich und ohne Aufforderung mitteilen. Des Weiteren ist die Anschrift von weiteren Fahrern mitzuteilen. 12.1.17 Nimmt der Mieter Kinder unter 12 Jahre mit ist dies nur mit amtl. genehmigten und nach Größe, Alter und Gewicht gewählten Kindersitzen und auf den dafür geeigneten und zugelassenen Sitzplätzen des Wohnmobiles zugelassen. 12.1.18 Durch fehlerhaftes Befüllen des Wasser-, Add-Blue- und/oder Dieseltanks können größere Schäden entstehen. Diese Schäden sind durch die Kaution nicht gedeckt und somit vom Mieter voll zu tragen. Des Weiteren haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden des Vermieters (Mietausfall usw.). Im Schadensfall ist der Vermieter sofort zu kontaktieren um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Es wird geklärt welche Leistungen im Schutzbrief enthalten sind und der Mieter in Anspruch nehmen kann (z. B. Hotelübernachtung, Ersatzfahrzeug {PKW} usw.). 13. Verhalten im Schadenfall / Unfall 13.1.1 Der Mieter ist dazu verpflichtet im Schadenfall die Polizei zu verständigen unverzüglich den Vermieter über das Ausmaß des Schadens zu informieren. 13.1.2 Bei Unfällen (auch ohne DrittBeteiligung) hat sich der Mieter bzw. Fahrer solange am Ort des Geschehens aufzuhalten, bis er seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vollständig nachgekommen ist. 13.1.3 Mögliche Verletzte und Sachschäden sind polizeilich aufzunehmen. Der Mieter muss dafür sorgen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. 13.1.4 Der Mieter darf sich gem. § 142 StGB vom Unfallort nicht unerlaubt entfernen 13.1.5 Verweigert die Polizei die Unfallaufnahme, muss dies der Mieter gegenüber dem Vermieter nachweisen. 13.1.6 Ansprüche anderer Unfallbeteiligte dürfen nicht anerkannt werden und Schulanerkenntnisse dürfen nicht abgegeben werden. 13.1.7 Der Mieter ist verpflichtet den Unfallbericht (der sich im Fahrzeugordner befindet) auszufüllen, Bilder vom Schadensort, anderer Beteiligter und von den Schäden am Wohnmobil sowie anderer beschädigter Fahrzeuge zu fertigen und dem Vermieter unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Polizeiliche Dokumente sind ebenfalls unverzüglich an den Vermieter zu senden. Des Weiteren ist die KFZ-Versicherung bzw. der Versicherungsmarkler (siehe Fahrzeugordner) unverzüglich zu informieren. 13.1.8 Im Falle von Diebstahl des Wohnmobils, Fahrzeugteilen oder Zubehör muss der Mieter dies unverzüglich bei der Polizei anzeigen und den Vermieter informieren.. Der Mieter hat –soweit vorhanden- Zeugen zu Alexander Wittmann JustDogCamper 5 benennen, die Angaben zum ursprünglichen Abstellen des Fahrzeuges machen können. Es sind entsprechende Bilder und Skizzen zu fertigen. Die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere sind dem Vermieter zurückzugeben. 13.1.9 Der Mieter sichert dem Vermieter, der Polizei und dem Versicherer seine Unterstützung bei der Bearbeitung und Aufklärung des Schadenfalles zu. 14. Mängel / Reparaturen / Panne 14.1.1 Treten während der Mietdauer Mängel oder erforderliche Reparaturen auf, so ist dem Mieter gestattet, diese in Höhe von max. 100 Euro ohne Verständigung des Vermieters in Auftrag zu geben. 14.1.2 Alle anderen Reparaturen sind vorher mit dem Vermieter abzustimmen. 14.1.3 Für die Kostenerstattung durch den Vermieter muss der Mieter die Originalbelege vorlegen. 14.1.4 Im Falle einer Panne muss der Mieter sofort den Vermieter informieren. Der Mieter muss mit der Polizei klären ob eine Absicherung durch die Polizei notwendig ist. Der Vermieter klärt mit der Versicherung alle weiteren notwendigen Details und informiert den Mieter. 14.1.5 Mängel bzw. Reparaturen die nicht sicherheitsrelevant sind oder zu keiner technischen Beeinträchtigung führen dürfen nur nach Rücksprache mit dem Vermieter ausgeführt werden, egal welche Höhe. 15. Auslandsfahrten 15.1.1 Auslandsfahrten sind grundsätzlich vorher vom Vermieter schriftlich zu genehmigen. 15.1.2 Es sind alle Fahrten in europäische Länder erlaubt, die von der Vollkaskoversicherung genehmigt sind. Diese ^ können aus dem grünen Versicherungsschein entnommen werden. 15.1.3 Reisen in außereuropäische Länder, die nicht in den Versicherungsschutz fallen, bedürfen einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters. 15.1.4 Für Schäden, die außerhalb des Versicherungsschutzes bzw. ohne schriftliche Genehmigung der Auslandsfahrt durch den Vermieter, entstehen haftet der Mieter voll. 16. Haftung des Vermieters 16.1.1 Die Haftung für Schäden, die durch Verschleiß des Mobiles entstehen, ist auf Material und Montagekosten beschränkt. 16.1.2 Ein Ersatz für vertane Urlaubszeit oder ähnliches entfällt. Ebenso wie eine Haftung für Mängelfolgeschaden. 16.1.3 Ein Schadensersatz ist darüber hinaus für solche Verschleißschäden ausgeschlossen, die der Mieter durch unsachgemäße Behandlung verursacht hat. 16.1.4 Wir behalten uns vor, beim Ausfall des gemieteten Fahrzeuges, Ihnen ein Ersatzfahrzeug der gleichen Kategorie oder ein größeres Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Stellt der Vermieter ein entsprechendes Ersatzfahrzeug innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung, so besteht insoweit kein Recht des Mieters zur Kündigung des Mietvertrages. 16.1.5 Sollte kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stehen, kann der Mietvertrag beendet werden. Es werden die Kosten bis zum Schadenstag berechnet. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Schaden nicht durch den Mieter herbeigeführt wurde. 16.1.6 Entstehen dem Mieter durch das Ersatzfahrzeug höhere Nebenkosten, wie Fähr- oder Mautgebühren sowie Betriebskosten, so gehen diese zu Lasten des Mieters. 16.1.7 Soweit berechtigte Interessen des Mieters entgegenstehen, kann er die Annahme eines größeren Fahrzeuges als nicht vertragsmäßig ablehnen. 16.1.8 Bietet der Vermieter dem Mieter ein Ersatzfahrzeug aus einer günstigeren Kategorie an und nimmt der Mieter das Angebot an, so wird eine Mietpreisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen vom Vermieter erstattet. 16.1.9 Schadensansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter bestehen nicht. 16.1.10 Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sachund Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, dass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Als vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne gelten Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung des Vermieters ist diese dem Umfang nach auf die Höhe des vorhersehbar vertragstypischen Schadens begrenzt und jegliche Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Bei Verwendung des Fahrzeuges im Zusammenhang mit Straftaten stellt sich der Fahrzeughalter (Vermieter) von jeglicher Haftung frei. 16.1.11 Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters und dessen Vertragspartnern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Insbesondere werden auch die Rechte des Mieters nach §§ 536 Abs. 1 und 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. § 536d BGB bleibt unberührt. 17. Speicherung der persönlichen Daten / Fahrzeugortung 17.1.1 Der Mieter ist einverstanden, dass der Vermieter seine persönlichen Daten zu Verwaltungs- zwecken gespeichert. 17.1.2 Der Vermieter darf diese Daten an Dritte nur dann weitergeben, wenn diese zu Vermietzwecken dienen, oder das Fahrzeug nach 24 Stunden nach Ablauf der Mietzeit nicht zurückgebracht wurde. Ebenso wenn Straftaten und Ordnungswidrigkeiten vorliegen oder Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen. 17.1.3 Sowohl der Vermieter, als auch besonders der Mieter, haben sich an diese AGBs zu halten und diese zur Kenntnis zu nehmen. Sie sind Hauptbestandteil der Vermietung. 17.1.4 Das Reisemobil ist mit einem Ortungssystem ausgestattet. Der Vermieter ist berechtigt die Positionsdaten des Wohnmobiles zu erfassen und im Alarmfall (Diebstahl, Raub usw.) zu orten und die Daten an Dritte zu Alexander Wittmann JustDogCamper 6 übermitteln. Diese Daten werden vom Vermieter ausschließlich für die Ortung des Fahrzeuges im Alarmfall genutzt. 18. Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen zum Mietvertrag bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter per Post, E-Mail oder Fax. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollte eine oder mehrere Punkte des Mietvertrages bzw. dieser Mietbedingungen / AGB nicht gültig sein oder werden so bleiben die übrigen Punkte des Vertrages / der Mietbedingungen gültig. Die Vertragssprache ist deutsch. Gerichtsstand und Gültigkeit Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche ist der Sitz des Vermieters. Dies gilt auch für juristische Personen. Mietbedingungen / AGB´s vom 08.06.2021 von Alexander Wittmann „JustDogCamper“ Geschäftsadresse Am Arzberg 5 91257 Pegnitz Kontakt Handy: 0170 49 32 479 E-Mail: info@justdogcamper.de

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